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Informationen der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Die wiederkehrende Überprüfung der

Grundstücksentwässerungsanlagen (§12/2 EWS)

 

Alle Grundstücksentwässerungsanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren baulichen und funktionalen Zustand zu überprüfen. Damit lässt sich eine zuverlässige Ableitung des Abwassers gewährleisten und eine Verschmutzung des Grundwassers sowie das Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation verhindern.

Verantwortlich für die Überprüfung ist der jeweilige Grundstückseigentümer. Rechtliche Grundlage für die Überprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist § 12 Abs. 2/3 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg.

Informationen zum Schutz vor Rückstau

aus dem Kanalnetz

 

Gegen das Eindringen von Abwasser in tiefgelegene Räume durch die Kanalisation ("Rückstau") müssen sich die Grundstückseigentümer selbst schützen. Alle Räume sowie an die Kanalisation angeschlossene Flächen unterhalb der Rückstauebene müssen deshalb entsprechend gesichert sein. Als Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals an die öffentliche Kanalisation festgelegt. Rechtliche Grundlage sind § 9 Abs. 7 und §10 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg.

Mischsystem / Trennsystem

 

Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser in einem gemeinsamen Kanalnetz abgeleitet. Im Trennsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser in getrennten Kanalnetzen abgeleitet.

Während das Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanälen zu den Klärwerken weiterfließt, münden die Regenwasserkanäle an sogenannten Regenauslässen in das nächstliegende Gewässer.

Die Straßenabläufe sind an die Regenwasserkanäle angeschlossen. Spül- oder Waschwasser darf nicht in die Straßenabläufe geschüttet werden. Es gelangt sonst unmittelbar in die Umwelt und führt dort zu Schäden am Gewässer.

Betrieb und Wartung von Fettabscheidern

 

Organische Öle und Fette dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Es besteht sonst die Gefahr von Fettablagerungen, die den Abwasserabfluss behindern, zu Schäden an den Rohrmaterialien und zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen können.

Öl- und fetthaltiges Abwasser muss über eine Fettabscheideranlage geleitet werden, bevor es in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern

 

Können Mineralöle oder Leichtflüssigkeiten, vor allem solche, die feuergefährlich sind oder eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, in die Entwässerungsanlagen gelangen, so sind hinter den Ablaufstellen Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (Koaleszenzabscheider) einzubauen.

Abläufe von Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge gewaschen, gewartet oder betrankt werden, sind über Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (Koaleszenzabscheider) an die Entwässerungsanlage anzuschließen.

Welche Stoffe gehören nicht ins Abwasser

 

Feste Abfälle, Altöl, Speiseöle und Speisefette sowie Problemabfälle dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden.