TV-Kanalinspektion

gemäß §12/ 2/3 Entwässerungssatzung Nürnberg

 

Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die Vorgaben der Stadtentwässerung u. Umweltanalytik der Stadt Nürnberg.

Die Entwässerungssatzungen der umliegenden Städte und Gemeinden in der Region Franken sind vom Inhalt her ähnlich, können jedoch in verschiedenen Punkten differieren.

Verschiedene Entwässerungssatzungen u. Wissenswertes zum Thema Grundstücksentwässerung finden Sie hier. KSB, Kanalsanierungsberatung, Franken, Nürnberg, Feucht

Kanalsanierungsberater, KSB Kanalsanierungsberatung

Die optische Kanalinspektion mittels TV-Kamera nach
(DIN 1986 T. 30 PKT. 4) dient als Grundlage für die Zustandserfassung der Entwässerungsanlage, der Feststellung eventueller Schäden und der darauf aufbauenden Sanierungsplanung für die einzelnen Leitungen, Schächte und Bauwerke. Die durchgeführte Kanalinspektion ist von der beauftragten Firma in einem Untersuchungsbericht zu dokumentieren.
Eine Video-DVD sollte erstellt werden. Abschließend ist der zuständigen Stadt/Gemeinde ein Prüfprotokoll über die Dichtheit der Entwässerungsanlage vorzulegen.

 

Kamerasysteme

Schiebekameras

Diese Kameras sind extrem bogengängig und werden meist im Hausanschlußbereich für Rohrdimensionen von DN 50 - DN 200 eingesetzt.

Eine Überprüfung der Leitungen erfolgt über vorhandene Putzöffnungen oder Revisionsschächte meist bis zum Anstich des Städtischen Kanales.

Fahrwagen- / Satellitenkameras

Fahrwagen- oder Satellitenkameras finden ihren Einsatz bei Rohrdimensionen von DN 200 - DN 1800. Es können dabei je nach Ausführung, Kanäle mit einer Länge bis zu 1000 Meter inspiziert werden.

Rohrbruch mit Fahrwagenkamera gefilmt

Schadensbilder

Die Klassifizierung der Schäden wird je nach Vorgabe des Kunden in den Kürzeln des ATV-Merkblattes 143 oder der EU-Norm 13508-2 angegeben.